§ 2 Voraussetzungen der Fahrlehrerlaubnis
Stand: 07.11.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/FahrlG%202018/2#abs-1 (1) Die Fahrlehrerlaubnis wird erteilt, wenn
Unzuverlässig im Sinne des Satzes 1 Nummer 4 ist der Bewerber insbesondere dann, wenn er wiederholt die Pflichten gröblich verletzt hat, die ihm nach diesem Gesetz oder den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen obliegen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/FahrlG%202018/2#abs-2 (2) Des zweijährigen Besitzes einer Fahrerlaubnis der Klasse CE oder D bedarf es nicht, wenn der Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse CE oder DE sechs Monate lang hauptberuflich – als Angehöriger der Bundeswehr, der Bundespolizei oder der Polizei überwiegend – Kraftfahrzeuge der beantragten Klasse geführt oder sich nach Erwerb der Fahrerlaubnis einer 60 Fahrstunden zu 45 Minuten umfassenden Zusatzausbildung in einer Fahrschule auf solchen Kraftfahrzeugen unterzogen hat.
Wird zitiert von 56 Entscheidungen zu § 2 FahrlG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Wiesbaden, 27.09.2022 – 5 L 1579/21.WIZitiert von 2
- OVG Sachsen, 14.12.2020 – 6 B 162/20Zitiert von 4
- VG Gelsenkirchen, 13.02.2026 – 18 K 670/23
- VG Wiesbaden, 07.07.2023 – 7 L 883/23.WIZitiert von 1
- LSG NRW, 14.05.2009 – L 16 R 40/08
- VG Kassel, 14.06.2024 – 2 K 1316/21.KS
Zuletzt entschieden
- VGH Bayern, 17.06.2026 – 11 CS 26.839Erfolglose Beschwerde gegen den Widerruf der Fahrlehrerlaubnis wegen sexueller Belästigung einer Fahrschülerin Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BVerwG, 21.05.2026 – 1 WB 34.25Erfolgloser Antrag gegen den Widerruf einer dienstlichen Fahrlehrerlaubnis
- VG Köln, 22.04.2026 – 23 K 1294/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 2 FahrlG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.08.2019 Ausfertigung
§ 2 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I 1190)
BGBl. 2019 I S. 1190
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.